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Förderung

Massiver Einbruch bei Photovoltaik


Solarförderung wird doch nicht gekürzt

Die Bundesregierung will auf die Kürzung der Solarförderung zum 1. Juli verzichten. "Es wird keine Absenkung der Vergütung geben" sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium, Katherina Reiche, der "Financial Times Deutschland". Die Bundesnetzagentur wollte sich dazu bislang nicht äußern.


Grund für den Verzicht ist, dass im Referenzzeitraum von März bis Mai außergewöhnlich wenig Solarlanlagen neu gebaut und gemeldet wurden. "Es sind nur 700 Megawatt installiert worden", so Reiche. Hochgerechnet auf das Jahr wären das 2800 Megawatt. Die Regierung hatte jedoch im Erneuerbaren- Energien-Gesetz (EEG) einen Zielwert von 3500 Megawatt festgelegt. Wäre dieser Wert überschritten worden, hätte es für neue Solaranlagen eine Kürzung von drei Prozent ab Juli gegeben. Der nächste Kürzungsschritt von drei Prozent wäre bei 4500 Megawatt erforderlich.


Der Einbruch in der Solarbranche wird auf eine Verunsicherung in Folge der politischen Diskussionen um die Photovoltaik sowie auf Vorzieheffekte zurückgeführt. 2010 wurden angesichts der Kürzungsdebatte noch Solarmodule mit über 7000 Megawatt auf Dächern und Freiflächen errichtet.



Deutschland ist wichtiger Markt

Solarstrom wird durch staatlich garantierte Abnahmepreise für 20 Jahre gefördert. Allerdings sinken diese Tarife mit der Zeit für neu installierte Anlagen, da auch deren Preise sinken. Die Differenz zwischen dem Marktpreis für Strom und den staatlich garantierten Abnahmepreisen wird durch eine Umlage auf alle Verbraucher bezahlt. Deutschland ist weltweit der wichtigste Markt für die Solarindustrie. 

  • Einigung auf Kürzung der Solarförderung (20.01.2011)
  • Weltatlas: Deutschland

Stand: 16.06.2011

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Basisförderung von Solarkollektoranlagen


Hinweis: Es sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung oder Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs für Kühlung von Gebäuden dienen, die bereits vor Durchführung der Maßnahme über ein Heizungssystem verfügten (Gebäudebestand).


Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme sind auch förderfähig, auch wenn sie in Neubauten errichtet werden. Ansonsten gibt es ab sofort keine Förderung mehr für Anlagen in Neubauten.

1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung


Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert. Ausnahme: Große Solarkollektoranlagen, die im Rahmen der Innovationsförderung förderfähig sind.

2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung


Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Folgende Mindestbruttokollektorflächen und Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind erforderlich:


* Bei Vakuumröhrenkollektoren: mind. 7,0 m² und mind. 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

* Bei Flachkollektoren: mind. 9,0 m² und mind. 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.


Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 90 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.

3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen


Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

Quellle: www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html